23.09.2020

Die Kehrseite der Maske

Am 1. Mai fand in Wien eine Kundgebung statt, auf der vor allem die Maskenpflicht in Frage gestellt wurde. (c)-werner-fally

[von michie könig]

Mund-Nasen-Schutz. Seit Anfang des Monats wird Österreich schrittweise wieder hochgefahren mit der Auflage, die Atemschutzmaske in vielen Situationen zu tragen. In vielen. Jedoch nicht in allen!

Mit dem neuartigen Coronavirus und der damit einhergehenden Verantwortung sind weltweit alle Regierungen sehr gefordert. Zahlreiche Maßnahmen und Regeln werden verhängt, verkündet, revidiert, angepasst. Experten und Expertinnen aus allen Bereichen melden sich zu Wort und es gilt seitens der politisch Verantwortlichen abzuwägen, wessen Einschätzung der Realität am ehesten entspricht.

 

Mechanische Barriere

Grundsätzlich fußt die Maskenpflicht auf dem Anspruch, das Verspritzen von Tröpfchen beim Sprechen, Husten und Niesen zu vermeiden. Die Empfehlungen des Sozialministeriums sagen aus, dass der Mund-Nasen-Schutz (MNS) grundsätzlich so lange getragen werden kann, bis er durchfeuchtet ist. Die Tragedauer beträgt abhängig von der körperlichen Aktivität maximal vier Stunden. Wiederverwendbare Masken sollten, um bakterielles Wachstum und Schimmelbildung zu vermeiden, möglichst rasch gewaschen werden. Am besten eignet sich hier Material, das auch 60 bis 90°C in der Waschmaschine überlebt.

 

Regeln können auch verwirren

Gerade in der Zeit der Pandemie lassen uns Vorgaben, die sich zu rasch wieder ändern oder ergänzt, adaptiert und zurückgezogen werden, sehr oft im Ungewissen darüber, wie wir uns nun regelkonform verhalten sollen. Eine zusammenfassende Darstellung der Bereiche mit Maskenpflicht des ORF vom 31.3. sagt aus, dass diese in Geschäftslokalen und öffentlichen Verkehrsmitteln zu verwenden sind. Trotzdem ist ein Abstand von einem Meter zu anderen Personen einzuhalten. Es wird auch darauf hingewiesen, dass ein Tragen im öffentlichen Raum derzeit noch nicht nötig ist. Die Homepage des Bundesministeriums räumt auch ein, dass am Arbeitsplatz Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam darüber entscheiden.

 

Freiwillig frei durchatmen

Selbst wenn man alles richtig machen möchte und sich ordnungsgemäß an die vorgegebenen Regeln zu halten versucht, sollte man jedoch nicht die eigene Gesundheit außen vor lassen. Auf Rückfrage bestätigten uns Polizeibeamte, dass sie explizite Anweisung hätten, die Maske auch im Freien zu tragen. Dieses Bild vermittelt eventuell bei manchen den Eindruck, dass das für uns alle gelte. Dem ist jedoch nicht so. Es gibt also keinen Grund, beim Spazierengehen, alleine oder mit im Haushalt lebenden Personen im Auto sitzend, oder auf einer Parkbank eine Maske zu tragen.

DDr. Christian Fiala von der Initiative für evidenzbasierte Corona-Information warnt in diesem Zusammenhang sogar davor, dass insbesondere bei längerem Tragen ein feuchtwarmes Milieu entsteht, welches ideale Wachstumsbedingungen für Viren, Bakterien und Pilze bildet! Auch das Risiko der Rückatmung von CO2 bei unnötig langem Tragen einer Maske – was ein Schwindelgefühl hervorrufen kann – wurde noch nicht ausreichend medizinisch geklärt.

 

Quellen:

www.sozialministerium.at: Mund-Nasen-Schutz (MNS)
orf.at/corona/stories/3160118/
www.oesterreich.gv.at/public/Mund-Nasen-Schutz.html
www.initiative-corona.info/wissen
mediatum.ub.tum.de/doc/602557/602557.pdf

Rubrik:: Aktuelle Themen

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