Öffnung der Forststraßen für Biker: Faires Miteinander und Schutz des Waldes sind Voraussetzung.
Seit der Bekanntmachung der Forderung der Naturfreunde Österreich “Freie Fahrt für Biker auf Forststraßen” am 24. April 2015 hat sich viel getan. Auf der einen Seite werden die Befürworter dieser Kampagne immer mehr, auf der anderen Seite wehren sich die Waldbesitzer mit allen Mitteln. Es werden viele Ängste geschürt, die jedoch einer sachlichen Grundlage entbehren.
Andreas Schieder, Vorsitzender der Naturfreunde Österreich, stellt daher klar: “Die Naturfreunde setzen sich für eine Öffnung der Forststraßen ein. Neben Jägern, Förstern, Wandernden, Waldarbeitern und den dazugehörigen schweren Holzbringungsfahrzeugen stören zusätzliche Radfahrer weder das Wild noch andere Nutzergruppen. Wir distanzieren uns von querfeldein fahrenden Bikern sowie von jeglichem rücksichtslosen Verhalten im Wald. Die Fair-Play-Regeln für Radfahrer sind in unseren Ausbildungen fix verankert und bilden den Grundstein einer jeden Naturfreunde-Radtour! Eine generelle Öffnung der Wälder für Radfahrer unterstützen wir dezidiert nicht.”
Zugang zur Natur nicht verhindern!
Die Naturfreunde wissen natürlich, dass der Wald auch Arbeitsplatz ist; sie sind aber überzeugt, dass Radfahrer Waldarbeiten beziehungsweise
die Holzbringung nicht stören. Bei Holzarbeiten und anderen Arbeiten auf Forststraßen werden diese ohnehin gesperrt – wie auch jetzt schon
für Wandernde. Klare Regelungen verhindern somit eine Störung. In Bayern funktioniert das reibungslos.
Die Naturfreunde bekennen sich dazu, dass der Bevölkerung der Zugang zur Natur nicht verwehrt werden darf. Gleichzeitig respektieren sie
das Eigentum anderer. Gerade die österreichische Rechtsordnung kennt jedoch eine Vielzahl von Gesetzen, die für Wälder Eigentumsbeschränkungen vorsehen: beispielsweise Bundes- und Landesstraßengesetze, Bauordnungen, Raumordnungsgesetze, Forstgesetz, Wasserrechtsgesetz, Starkstrom-wegegesetz, Naturschutz- und Tourismusgesetze. Wälder unterliegen also aufgrund des öffentlichen Interesses zu Recht vielen Beschränkungen und können daher nicht mit persönlichem Eigentum wie Haus, Wohnung oder Garten verglichen werden.
Nicht nur vertragliche Lösungen
Ausschließlich auf vertragliche Lösungen zu setzen, um das Radfahrnetzwerk zu erweitern, erachten die Naturfreunde als nicht zielführend. Denn wenn nur ein Grundstücksbesitzer den Vertrag mit der Gemeinde oder dem Tourismusverband kündigt, wäre ein ganzes Mountainbike-Netzwerk in Gefahr. Außerdem sind vertragliche Lösungen extrem kostspielig. Die Jahresgebühr für einen Meter Mountainbike-Strecke beträgt zwischen 30 und 40 Cent. Ein Kilometer kostet demnach 300 bis 400 Euro! Solche Summen sind für viele Gemeinden nicht bezahlbar, besonders in jenen, die den Tourismus nicht als Haupteinnahmequelle haben.
Die Naturfreunde stehen für den Schutz des Waldes und wollen – wie auch vom Forstverein gefordert – Sicherheit im Wald für alle. Durch die Freigabe der Forststraßen für Radfahrer wäre dieses Anliegen nicht gefährdet. Denn Forststraßen sind breit genug, um ein freundschaftliches, respektvolles Miteinander aller Benutzer zu ermöglichen!
info | naturfreunde.at