20.07.2014 0 Kommentare

Rekordergebnis: AKNÖ Steuerrückholaktion brachte mehr als halbes Monatsgehalt.

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Foto: Tim Reckmann / pixelio.de

| Die heurige „Steuerrückholaktion“ der NÖ Arbeiterkammer fließen 13,37 Millionen Euro an die Personen zurück, die einen Steuerausgleich beantragt hatten.

Auch die zwölfte „Steuerrückholaktion“ der NÖ Arbeiterkammer (AKNÖ) erzielte wieder ein Rekordergebnis. 13,37 Millionen Euro fließen als Steuergutschrift an die Personen zurück, die einen Steuerausgleich beantragt hatten. Das waren durchschnittlich rund 870 Euro pro Nase. Dieser Betrag mache weit mehr als die Hälfte eines monatlichen Durchschnittseinkommens von 1.260 Euro aus und sei daher ein beachtlicher Gewinn für das Haushaltsbudget, stellte AKNÖ-Präsident Markus Wieser im Rahmen eines Pressegespräches fest.

„Die kalte Progression frisst die Lohnerhöhungen weg, denn 25 Prozent aller Lohn- und Gehaltserhöhungen landen an den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vorbei direkt beim Fiskus“, sagt Wieser. Die Inflation habe zur Folge, dass viele Menschen mit ihrem Geld nicht mehr auskommen. Daher sei es wichtig, dass man das Geld, das einem zusteht, vom Finanzamt zurückholt. Wieser merkt an, dass 2014 erstmal die Lohnsteuer-Einnahmen das Umsatzsteueraufkommen überflügeln haben. Der AKNÖ-Präsident fordert daher eine rasche Lohnsteuerreform mit einem Eingangssteuersatz von 25 Prozent. Diese Entlastung soll schon 2015 wirksam werden.

Einziges flächendeckendes Angebot

Der durchschnittliche Rückgewinn von 870 Euro verteilt sich auf 15.337 AKNÖ-Mitglieder. An die Hand gingen ihnen 48 Berater, die dafür in allen Bezirksstellen der AKNÖ 5.500 Beratungsstunden geleistet haben. Die Steuerrückholaktion der AKNÖ ist die einzige, die in diesem Ausmaß in Österreich flächendeckend angeboten wird.

Die Leiterin der Steuerrückholaktion, Elisabeth Holub, benützte das Pressegespräch zur Thematisierung des Vorschlages, Steuerfreibeträge in Absetzposten umzuwandeln. Damit könnten Personen, die wegen niedrigem Einkommen keine Lohnsteuer zahlen, Geld als Negativsteuer zurückholen. Als die wichtigsten Abschreibmöglichkeiten in der Arbeitnehmerveranlagung nennt Holub den Alleinverdiener/Alleinerzieherabsetzbetrag, Sonderausgaben bei Unfall oder Wohnraumsanierung, Werbungskosten, wie etwa das Pendlerpauschale, sowie Fort- und Weiterbildungskosten und auch außergewöhnliche Belastungen für Kuren oder in Pflegefällen und für Kinderbetreuungskosten. (hm)

Info | noe.arbeiterkammer.at

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