Demo im Wald: upmove und Naturfreunde fordern freie Fahrt für Moutainbiker.
Auch im Bezirk Muttal ist das Mountainbiken wie im Rest von Österreich verboten. Das es hier aber Forststraßen gibt, die mit dem Auto befahren werden dürfen nicht aber mit dem Mountainbike, erregt die Gemüter der Radler.
Die Auffahrt von Seckau zur Grafenalm ist eine dieser absurden Strecken. Auf dieser fand am Sonntag, den 26.Juli 2015 die achte, von upmove organisierte, Trutzpartie statt. So nennen die Bergradler die „Demos am Berg“. Dabei schoben 120 Erholungsuchende Österreicher das Rad und forderten die Öffnung von Forststraßen und Wegen zum Radfahren.
Radfahren auf Forststraßen provoziert Anzeigen, Besitzstörungs-und Unterlassungsklagen. Das Rad schieben erregt die Gemüter offensichtlich noch mehr. „Vielleicht deshalb, weil man dies nicht verbieten kann“, fragt sich Dietmar Gruber.
Befahren von Wäldern ist verboten
In Österreich gibt es 2,2 Millionen Mountainbikes. 840.000 davon werden von ambitionierten, erholungsuchenden Mountainbikern regelmäßig im Wald auf Forststraßen und Wegen bewegt. Das wurde in einer Studie von meinungsraum.at erhoben.
60 Prozent dieser Bergradler ist bewusst, dass dies auf Grund der aktuellen gesetzlichen Lage illegal ist.
Deshalb fordern Sie eine Ausweitung des bestehenden Betretungsrechts des Waldes auf das Mountainbiken, sagt Dietmar Gruber, Mitbegründer von upmove, der Interessenvertretung für Mountainbiker in Österreich. Weiters meint Gruber, dass dies im benachbarten Ausland längst gelebte und gesetzliche Realität ist!
“Legal biken” ist also ein Wunsch eines großen Teils der Bevölkerung, nicht einer kleinen und radikalen Minderheit, wie das gerne von Grundbesitzern dargestellt wird. Denn eines ist klar, niemand hat ein Unrechtsbewusstsein, wenn er mit der gebotenen Vorsicht auf Forststraßen und Wegen Rad fährt.
Jeder sollte in den Genuss des Waldes kommen
Der Genuss des Waldes und des darüberliegende Berglands zu Erholungszwecken steht allen Österreichern zu, und natürlich auch den Mountainbikern. Wir sind uns bewusst, dass Großgrundbesitzer, oft adeliger Abstammung, die Zeit gerne wieder zurückdrehen, und das “gemeine Volk “ aus den Wald verbannen möchten.
Nicht nur die erholungsuchenden Radfahrer, sondern auch Wanderer, Läufer, Skifahrer und Schwammerlsucher, stimmt Andreas Paffenbichler, Vorstand des Vereines upmove, bei.
Pfaffenbichler hält weiters fest, dass in Bayern die Betretung des Waldes und der Zugang zu den Naturschönheiten bereits sei 1946 im Verfassungsrang festgeschrieben wurde. Dies gilt dort natürlich auch für Radfahrer. Es geht nicht nur um die Berge, sondern auch um die Forststraßen im Flachland wo oft Familien mit Ihren Kindern erholungsuchend mit dem Rad unterwegs sind.
info | legalbiken.at